Vorzeitige Beendigung des Vertrags:1. EXKLUSIVE GELTUNG DIESER AVB; ABWEHRKLAUSEL
(1) Diese AVB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (also den Kunden der Bipi GmbH). Sie gelten insbesondere für Verträge über die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Mietfahrzeugen und die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Zusatzleistungen durch uns. Diese AVB bilden gemeinsam mit der Buchungsübersicht den Vertrag zwischen einem Kunden und uns (im Folgenden „der Mietvertrag“). Die Buchungsübersicht konkretisiert den Umfang unserer Leistung sowie weitere Rahmenpunkte des Vertrags, wie beispielsweise die Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AVB und der Buchungsübersicht hat die Buchungsübersicht Vorrang.
(2) Unsere AVB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit zurückgewiesen und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Es stellt beispielsweise keine Zustimmung dar, wenn wir mit Kenntnis von Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos Angebote annehmen, Leistungen erbringen oder unmittelbar oder mittelbar Bezug auf Schreiben etc. nehmen, die seine oder drittseitige Geschäftsbedingungen enthalten.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher ist, wer den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. REGISTRIERUNG UND VALIDIERUNG
(1) Um unsere Leistungen in Anspruch nehmen zu können muss der Kunde eine Registrierung auf unserer Website (im Folgenden die „Website“) abschließen sowie von uns validiert werden. Unbeschadet des Vorstehenden kann der Kunde die Registrierung auch fernmündlich abschließen, wobei in diesem Fall der Registrierungsprozess mithilfe unserer Mitarbeiter für den Kunden erfolgt.
(2) Zum Zwecke der Registrierung hat der Kunde
(a) die erforderlichen Daten einzutragen; und
(b) die erforderlichen und gültigen Dokumente bzw. deren Kopien zur Verfügung zu stellen, insbesondere
• einen gültigen Führerschein,
• ein amtliches Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis), • das Zahlungsmittel; d.h. eine Kredit- oder Debitkarte oder die für das Lastschriftverfahren notwendigen Angaben, inklusive eines Liquiditätsnachweises.
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass wir die vom Kunden angegebene Zahlungsmethode für alle im Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehenden Forderungen belasten dürfen. Der Kunde gewährleistet, dass die Mindestgültigkeit der Zahlungsmethode für zwölf (12) Monate nach Ende des Mietvertrages bestehen bleibt, um uns in die Lage zu versetzen alle aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehenden Forderungen einzuziehen.
Für die Abwicklung von Zahlungen schließen wir Verträge mit
Zahlungsdienstleistern, die bei den zuständigen Behörden ordnungsgemäß registriert sind.
Zahlungsabwicklungsdienste werden direkt von dem von uns beauftragten Zahlungsdienstleister erbracht. In diesem Zusammenhang haben wir zu keinem Zeitpunkt während der Verarbeitung der Zahlung Zugang zu den Informationen über das verwendete Zahlungsmittel. Deshalb haften wir nicht für eine betrügerische oder missbräuchliche Verwendung dieser Zahlungsdaten durch Dritte. Für den Fall, dass die zur Auswahl gestellten Zahlungsmittel aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht funktionieren oder nicht zugänglich sind, können wir für die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten nicht haftbar gemacht werden.
Einige Tarifoptionen erfordern das Bereitstellen der jährlichen Steuererklärung oder anderer Dokumente des Kunden, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden nachweisen.
Soweit die vom Kunden zur Verfügung gestellten Dokumente ihre Gültigkeit verlieren oder in einer aktuelleren Version vorliegen, ist der Kunde verpflichtet, uns die entsprechenden Dokumente zur Verfügung zu stellen. Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung siehe die Datenschutzrichtlinie.
(3) Im Rahmen der Registrierung hat der Kunde ein Passwort für den Onlinezugang zu erstellen, das den von uns mitgeteilten Sicherheitsanforderungen zu entsprechen hat. Das Passwort und andere Zugangsdaten sind vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen und streng vertraulich zu behandeln. Erlangt der Kunde davon Kenntnis, dass diese Zugangsdaten von Unbefugten erlangt wurden, hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren. Die Zugangsdaten sind nicht übertragbar. Der Kunde haftet für Schäden, die durch die Verletzung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Passwort entstehen.
(4) Die Nutzung der Website für illegale oder unerlaubte Zwecke ist untersagt. Verboten ist insbesondere, aber nicht abschließend,:
(i) die Website in einer Weise zu nutzen, die zu Schäden oder Defekte bei Dritten
führen kann;
(ii) die Website für die Übertragung, Installation oder Veröffentlichung von Viren, Trojanern oder anderen schädlichen Programmen oder Dateien zu nutzen; (iii) die Website zu nutzen, um Material zu Werbe- oder Verkaufsförderungszwecken zu übermitteln, einschließlich Spam, Kettenbriefe oder ähnliches; (iv) die Website in einer Weise zu nutzen, die eine Verletzung unserer Rechte oder der Rechte von Dritten darstellt;
(v) die Website zu nutzen, um Material mit diffamierendem, beleidigendem, rassistischem, verunglimpfendem oder bedrohendem Charakter zu übertragen oder zu veröffentlichen, das geeignet ist, eine Person zu verärgern, zu verletzen oder anderweitig zu beeinträchtigen;
(vi) die Website zu nutzen, um personenbezogene Daten anderer Kunden zu sammeln;
(vii) die Website rechtswidrig, gegen Treu und Glauben, die guten Sitten und/oder die öffentliche Ordnung zu nutzen;
(viii) sich durch Hacking oder Fälschung, Passwort-Mining oder andere unrechtmäßige Mittel unbefugten Zugang zu einem Teil der Plattform, anderen Systemen, Netzwerken oder Servern, die mit der Website verbunden sind, oder zu den über die Plattform angebotenen Diensten zu verschaffen; und (ix) Handlungen vorzunehmen, die zu einer unverhältnismäßigen oder unnötigen Überlastung der Infrastruktur der Website oder unserer Systeme oder Netze oder der damit verbundenen Systeme und Netze führen.
(5) Im Rahmen der Validierung des Kunden prüfen wir
• die ordnungsgemäße Registrierung durch den Kunden;
• die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Dokumente, wobei wir uns das Recht vorbehalten, zum Zwecke der Validierung weitere Unterlagen vom Kunden anzufordern; und
• die Bonität des Kunden.
Der Validierungsprozess wird im Fall von Änderungen der vertraglichen Leistungen bzw. bei Abschluss neuer Verträge erneut durchgeführt. Wir behalten uns vor, zu jedem Zeitpunkt des Prozesses weitere Unterlagen von dem Kunden anzufordern oder den gesamten Prozess abzubrechen.
(6) Der Abschluss des Mietvertrags ist aufschiebend bedingt auf die erfolgreiche Registrierung und Validierung des Kunden. Soweit wir im Rahmen des von uns durchgeführten Validierungsprozesses des Kunden zum Ergebnis gelangen, dass die Bonität des Kunden für die Inanspruchnahme unserer Leistungen insgesamt, oder in Bezug auf das vom Kunden gewünschte Fahrzeug nicht ausreicht, teilen wir das dem Kunden im Rahmen des Validierungsprozesses mit. Der Kunde hat dann die Option, eine zusätzliche Sicherheitsleistung eines Dritten gemäß § 4 Abs. 4 zu stellen, um unsere Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Der Vertragsschluss ist in diesem Fall aufschiebend bedingt auf die Bereitstellung der entsprechenden Sicherheitsleistung. Alternativ bieten wir dem Kunden an, ein Fahrzeug auszuwählen, das der im Rahmen des Validierungsprozesses festgestellten Bonität des Kunden entspricht, falls ein solches Fahrzeug zur Verfügung steht.
3. VERTRAGSABSCHLUSS, -INHALT UND NACHWEIS; SCHRIFT FORM; VERTRETUNG
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z. B. Schreib- oder Rechenfehler) und Unvollständigkeiten unserer Angebote einschließlich aller zugehörigen Unterlagen hat uns der Kunde zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung durch uns vor seiner Annahmeerklärung hinzuweisen; andernfalls ist der Vertrag nicht abgeschlossen.
(2) Der Kunde hat zunächst die Möglichkeit, einzelne Angebote auf unserer Website anzufragen. Die Buchung durch den Kunden erfolgt online über unsere Website und gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags; Hierzu erhält der Kunde eine elektronische Version dieser AVB und der Buchungsübersicht, die der Kunde digital zu unterzeichnen und anschließend digital an uns zu senden hat. Wir können das Angebot des Kunden innerhalb von 10 Werktagen (Montag bis Freitag, ungeachtet gesetzlicher Feiertage) ab Zugang annehmen. Hierzu werden wir dem Kunden die entsprechende Dokumentation in Form ener bestätgten Buchungsübersicht in digitaler Form zur Verfügung stellen. Wir behalten uns vor, den Vertragsschluss mit dem Kunden vom Ergebnis einer externen Bonitätsprüfung abhängig zu machen.
(3) Unsere Annahme erfolgt durch schriftliche Erklärung (z.B. durch unsere Auftragsbestätigung, Buchungsübersicht). Der Inhalt dieser Erklärung ist maßgeblich für den Inhalt des Vertrags. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss uns gegenüber abgibt (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Mängelrügen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform i.S.d. nachstehenden Abs. (4).
(4) Zur Wahrung der Schriftform im Sinne dieser AVB genügt auch die Übermittlung ausschließlich per unterzeichnetem Telefax oder per einfacher E-Mail, letzteres auch ohne Beifügung eines gescannten Schriftstücks. Uns bleibt vorbehalten, bei Zweifeln an der Legitimation des Erklärenden Nachweise zu verlangen.
(5) Für Buchungen, die unter ausschließlicher Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln (bspw. über eine Homepage, E-Mail, Telefon u.a.) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.
(6) Der schriftliche Vertrag einschließlich dieser AVB, die einen Bestandteil des schriftlichen Vertrags darstellen, gibt alle über den Vertragsgegenstand zwischen uns und dem Kunden getroffenen Abreden vollständig wieder. Vor Abschluss des schriftlichen Vertrags etwaig getroffene mündliche Abreden oder von uns gegebene Zusagen sind unverbindlich und werden durch den schriftlichen Vertrag vollständig ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen.
(7) Individuelle – auch mündliche – Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AVB (§ 305b BGB). Für den Nachweis ihres Inhalts ist vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine etwaige schriftliche Abrede oder, wenn eine solche nicht existiert, unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
4. MIETPREIS; MIETDAUER, SICHERHEITEN
(1) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Mietvertrag vereinbarten Tarif in Verbindung mit der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste. Maßgeblich für den Mietpreis ist die Art der Anmietung des Mietwagens sowie die Mietdauer, das gewählte Vertragsgebiet, die Kategorie oder das Modell des Mietwagens und die vertraglich vereinbarte Entfernung in Kilometern, die der Kunde mit dem Mietwagen zurücklegen kann.
(2) Der Mietpreis umfasst die folgenden Leistungen:
• Überlassung des Mietfahrzeugs in verkehrstüchtigem Zustand;
• die entsprechend der Buchungsübersicht vom Kunden gewählten Inklusiv Kilometer, wobei wir uns vorbehalten, Monate die tatsächlich genutzten Kilometer zu prüfen und ab einer Überschreitung von 10 % der vereinbarten Kilometerzahl eine Zuzahlung in Rechnung zu stellen, die sich nach den zusätzlichen Mehrkilometern und dem jeweiligen Fahrzeugtyp richtet; • die Zahlung von vereinbarten Versicherungsprämien d.h. Haftpflicht und Vollkaskoversicherung entsprechen der in der Buchungsübersicht angegebenen Deckungen sowie einer Selbstbeteiligung. Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes für den Kunden richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung der Parteien und ist der Buchungsübersicht zu entnehmen; • Durchführung erforderlicher Wartungsarbeiten und Verschleißreparaturen; • Kraftfahrzeug-Steuer;
• Durchführung erforderlicher Inspektionen des Mietfahrzeugs;
• Ersatzwagen im Falle einer Panne, mit den in diesen AVB festgelegten Einschränkungen;
• Übergabe und Rückgabe des Mietfahrzeugs in zugelassenen Bereichen; • Kundenservice von 8 Uhr morgens bis 20 Uhr abends; Montag bis Freitag.
Optional kann der Kunde weitere, von uns angebotene, Leistungen hinzubuchen (die „Zusatzleistungen“). Die Versorgung mit Betriebsflüssigkeiten jeglicher Art (u.a. Motoröl, Scheibenwaschflüssigkeit, AdBlue, Kraftstoff), die Zahlung von Mautgebühren sowie die Zahlung von Kosten für mit dem Mietfahrzeug begangene Ordnungswidrigkeiten sind nicht Teil unserer Leistung. Die Kosten hierfür sind vom Kunden zu tragen.
Die Buchungsübersicht enthält eine genaue und abschließende Auflistung der bei Vertragsschluss umfassten Leistungen.
Die Kosten für Zusatzleistungen sind ebenso wie Gebühren für eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Kunden sowie weiteren Gebühren für die von uns zu erbringenden Leistungen im Zusammenhang mit Verstößen des Kunden gegen gesetzliche Vorschriften und Verordnungen und/oder den Mietvertrag in der Preisliste aufgeführt.
(3) Wir sind berechtigt, vor Überlassung des Mietfahrzeuges an den Kunden eine Sicherheitsleistung sowie Mietvorauszahlung zu verlangen. Die Sicherheitsleistung dient zur Absicherung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Kunden, die uns aus der Geschäftsbeziehung zustehen. Die Höhe der Sicherheitsleistung bemisst sich aus der im Rahmen der Validierung des Kunden ergebenden finanziellen Leistungsfähigkeit und der vom Kunden gewünschte Fahrzeugkategorie und wird dem Kunden vor Vertragsschluss im Rahmen des Angebotserstellung mitgeteilt. Die Sicherheitsleistung wird in einer angemessenen Frist nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietfahrzeugs zurückerstattet, falls keine zusätzlichen vom Kunden zu tragenden Kosten angefallen sind.
(4) Die in den Fällen des § 2 Abs. 6 für den Vertragsschluss notwendige zusätzliche Sicherheitsleistung kann nur in Form einer Bürgschaft eines vom Kunden benannten Dritten („Bürge“) erbracht werden. Der Bürge wird von uns nur akzeptiert, wenn er ebenfalls von uns erfolgreich validiert wird, sodass wir von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bürgen überzeugt sind. Die Bürgschaft muss die Sicherung aller unserer aus dem Mietvertrag gegen den Kunden resultierenden Ansprüche und Forderungen, die betragsmäßig über die vom Kunden bereitzustellende Sicherheitsleistung sowie eine vom Kunden bereits geleistete Mietvorauszahlung hinausgehen, ermöglichen. Die Bürgschaft muss einen Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Vorausklage beinhalten. Die Bürgschaft muss während der gesamten Mietvertragsdauer aufrechterhalten werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass dem Bürgen der vom Kunden gewünschte Mietvertrag samt aller wesentlichen Parameter, einschließlich gewünschtem Fahrzeug, Höhe der vom Kunden zu leistenden Sicherheitsleistung, monatlich vom Kunden zu zahlenden Entgelte und anderer wirtschaftlicher Parameter zum Zwecke der Bereitstellung der Bürgschaft mitgeteilt wird.
(5) Die maßgebliche Mietdauer beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietfahrzeuges. Rückerstattungen bei verspäteter Mietfahrzeugabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht. Bei einer Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Mietdauer richtet sich der Mietpreis nach dem zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verlängerung maßgeblichen Tarif.
5. BERECHTIGTE FAHRER; NUTZUNG DES MIETFAHRZEUGS; KOS TENTRAGUNGSPFLICHT; ANZEIGEPFLICHT DES KUNDEN; MITWIR KUNGSHANDLUNGEN ETC.
(1) Zur Führung des Mietfahrzeugs sind nur Personen berechtigt, die ausdrücklich in der Buchungsübersicht, entweder als Kunde oder als berechtigter Fahrer, benannt und
(a) über 25 Jahre alt sind, wobei zusätzliche Altersbeschränkungen für das jeweils gewählte Mietfahrzeug bestehen können; und
(b) seit mindestens 2 Jahren ohne Unterbrechung im Besitz einer auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sind, die zur Führung des gewählten Mietfahrzeugs berechtigt; und
(c) das Validierungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben; und
(d) die übrigen Voraussetzungen gemäß dieser AVB erfüllen
(gemeinsam die „berechtigten Personen“).
(2) Führerscheine aus Nicht-EU/-EWR Staaten werden akzeptiert, wenn (i) im Pass des Kunden kein Visum eingetragen ist oder (ii) der Kunde ein Visum im Pass hat und sich zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in einem EU-/EWR-Staat aufhält. Ist er länger als 6 Monate in einem EU-/EWR-Staat, so muss ein Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat vorgelegt werden. Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein (arabisch, japanisch, kyrillisch usw.) muss mit einem internationalen Führerschein ergänzt vorgelegt werden. Bei Führerscheinen aus Ländern, die den internationalen Führerscheinabkommen nicht angehören, bedarf es zusätzlich zum Original-Führerschein einer beglaubigten Übersetzung.
(3) In den Mietvertrag können neben einem Hauptfahrer bis zu vier (4) Zusatzfahrer benannt werden. Für im Mietvertrag eingetragene Zusatzfahrer können weitere Gebühren anfallen. Der Kunde hat die Zusatzfahrer bei seinem Registrierungsprozess (oben §2) anzugeben und die erforderlichen Daten und Dokumente zu den Zusatzfahrern zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass zu jedem Zeitpunkt der jeweilige Fahrer benannt werden kann und hat das Handeln der berechtigten Personen wie eigenes zu vertreten. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten der berechtigten Personen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, uns eine Änderung seines Namens, seiner Anschrift, seiner Bankverbindung bzw. Sitzwechsel und Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seiner Firma unverzüglich anzuzeigen.
(5) Das Führen des Mietfahrzeugs durch eine andere Person als die berechtigten Personen stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese AVB dar. Berechtigte Personen dürfen das Mietfahrzeug nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Dritten überlassen.
(6) Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis einer berechtigten Person oder eines nutzungsberechtigten Dritten erlischt unmittelbar dessen Fahrberechtigung für das Mietfahrzeug für die Dauer des Verlustes oder Entzuges. Dies gilt auch für ein Fahrverbot. Der Kunde hat die Entziehung oder Einschränkungen der Fahrerlaubnis, wirksam werdende Fahrverbote oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins hinsichtlich aller berechtigten Personen unverzüglich gegenüber uns anzuzeigen. Wir können zudem vor Überlassung des Mietfahrzeugs und anlassbezogen auch nach Überlassung des Mietfahrzeugs im datenschutzrechtlich zulässigen Maße verlangen, dass der Kunde sich und die benannten Fahrer des Mietfahrzeuges mithilfe eines von uns gewählten Legitimationsverfahrens identifiziert und die erforderliche Fahrerlaubnis nachweist.
(7) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Mietfahrzeug nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften verwendet wird. Das Mietfahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch für Geländefahrten und zu Fahrschulübungen. Der Transport des Mietfahrzeugs an Bord eines Schiffes, Zuges, Lastwagens oder Flugzeugs ist verboten, es sei denn, er wurde ausdrücklich schriftlich von uns genehmigt. Das Mietfahrzeug darf nicht verwendet werden:
(a) zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten,
(b) für Mietfahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
(c) auf Rennstrecken,
(d) zur gewerblichen Personenbeförderung
(e) zur Weitervermietung,
(f) zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,
(g) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen oder illegalen Stoffen,
(h), wenn die Fortführung der Weiterfahrt aufgrund des Aufleuchtens von Warnsignalen auf dem Bedienfeld des Mietfahrzeugs das Mietfahrzeug gefährden oder beschädigen würde,
(i) zum Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge oder anderer Gegenstände, (j) zum Transport von lebenden Tieren, mit Ausnahme von Haustieren sowie dies von uns ausdrücklich schriftlich genehmigt worden ist,
(j) zur Beförderung von mehr Personen als laut Herstellerangaben vorgesehen,
(k) mit deaktiviertem Beifahrerairbag, es sei denn, dies ist erforderlich, um Kinder, Kleinkinder oder Säuglinge unter Verwendung einer Sitzerhöhung, eines Kindersitzes oder einer Babyschale, jeweils unter strikter Einhaltung der entsprechenden Herstellerhinweise, zu befördern. Kinder, Kleinkinder oder Säuglinge dürfen ohne die Verwendung einer erforderlichen Sitzerhöhung, eines Kindersitzes oder einer Babyschale nicht befördert werden.
Das Mietfahrzeug darf vom Kunden nicht verpfändet, sicherungsübereignet oder mit Rechten Dritter belastet werden.
(8) Der Kunde verpflichtet sich, das Mietfahrzeug schonend und fachgerecht nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers – auch im Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff, die Batterieaufladung und Batteriepflege der Antriebsbatterie (insbesondere nicht unverzügliches Nutzen nach Vollladen und Tiefentladung der Batterie) – sowie der gesetzlichen Vorschriften zu behandeln. Der Kunde ist im Fall von Defekten des Mietfahrzeugs sowie bei Aufleuchten von Warnsignalen auf dem Bedienfeld des Mietfahrzeugs verpflichtet, uns unverzüglich gemäß der Anforderungen in Ziff. 9 der AVB zu benachrichtigen. Tritt ein Defekt außerhalb der Geschäftszeiten unserer Kundenbetreuung auf, hat der Kunde die von uns mitgeteilte Pannenhilfe zu kontaktieren. Es ist dem Kunden untersagt, die technischen Merkmale des Fahrzeugs zu verändern oder das äußere und/oder innere Erscheinungsbild des Fahrzeugs zu verändern, z. B. durch das Anbringen von Schildern, Folien o.ä.. Im Falle der Nichteinhaltung haftet der Kunde für sämtliche Kosten. Öl, Wasserstand und Reifendruck und andere mietfahrzeugspezifische Zusatzstoffe, wie z. B. AdBlue, sind während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls nach Wartungsvorgabe des Herstellers aufzufüllen. Notwendige Ergänzungen der Betriebsstoffe werden vom Kunden auf seine Kosten veranlasst. Das Rauchen im Mietfahrzeug ist untersagt. Ferner ist auch das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, berauschenden Mitteln, Narkotika, Medikamenten, Entspannungsmitteln oder anderen Substanzen, die schläfrig machen oder die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können, untersagt. Der Kunde hat das Mietfahrzeug gegen Diebstahl zu sichern, bei unbeaufsichtigtem Verlassen zu verschließen und die gegebenenfalls im Mietfahrzeug vorhandenen Diebstahlsicherungseinrichtungen zu nutzen.
(8) Der Kunde ist für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung von Mautgebühren oder vergleichbaren Benutzungsentgelten, die bei einer Nutzung des Mietfahrzeugs auf entsprechenden maut-/entgeltpflichtigen Straßen anfallen können, verantwortlich. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Mautgebühren oder Nutzungsentgelten, die er, berechtigte Fahrer oder andere unberechtigte Personen, denen der Kunde das Fahrzeug überlässt, verursachen, frei. Der Kunde haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die wir in Anspruch genommen werden, ausgenommen die Kfz-Steuer und Rundfunkbeiträge.
(9) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine gebotene Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich unserer Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.
6. GEBÜHREN; ZAHLUNGSMODALITÄTEN; ELEKTRONIS CHE RECHNUNG; AUSSCHLUSS VON AUFRECHNUNGS- UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTEN;
(1) Die Höhe der vom Kunden zu zahlenden monatlichen Gebühren ergibt sich aus der Buchungsübersicht, die dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs zur Verfügung gestellt wird.
(2) Monatliche Gebühren sind am ersten Tag des jeweiligen Vertragsmonats im Voraus zu zahlen. Mit Geschäftskunden (also Unternehmer im Sinne von § 14 BGB) können hiervon abweichende Zahlungstermine vereinbart werden.
(3) Abweichend von § 6 Abs. 1 gilt für die erste Gebühr, dass diese mit der Benachrichtigung des Kunden über den effektiven Lieferzeitpunkt nach § 7 Abs. 1 fällig wird und von dem vom Kunden im Rahmen der Registrierung angegebenen Zahlungsmittel von uns eingezogen wird. Wenn wir von unserem Recht Gebrauch machen, den Lieferzeitpunkt oder den effektiven Lieferzeitpunkt gemäß § 7 Abs. 2 zu verschieben, erfolgt die Rückerstattung einer gegebenenfalls bereits eingezogenen ersten Gebühr an den Kunden, es sei denn, wir benennen mit der Mitteilung gemäß § 7.2. einen neuen effektiven Lieferzeitpunkt, der nicht mehr als sieben Tage nach dem ursprünglich vereinbarten Lieferzeitpunkt liegt. Im Falle der Rückerstattung wird die erste Gebühr von uns mit der erneuten Mitteilung des neuen effektiven Lieferzeitpunktes gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 fällig und von uns eingezogen, Die Rechte aus § 7 Abs. 2 bleiben unberührt.
(4) Mit der Angabe des Zahlungsmittels ermächtigt der Kunde uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, das Zahlungsmittel insbesondere mit der Gebühr sowie der Kaution sowie mit allen anderen in diesen AVB genannten Kosten und Verbindlichkeiten, wie z.B. Bußgeldern, zu belasten, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag entstanden sind. Der Kunde muss die Daten des Zahlungsmittels stets auf dem neuesten Stand halten. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, das Konto des Kunden vorübergehend zu sperren.
(5) Mit Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist kommt der Kunde automatisch in Verzug. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten. Darüber hinaus trägt der Kunde die weiteren Kosten, die sich aus dem Zahlungsverzug ergeben . Wir werden den Kunden über den Verzug
per E-Mail informieren und behalten uns die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser gesetzlicher Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§§ 352, 353 HGB) unberührt. Wir behalten uns das Recht vor, nach Ablauf von sechsundneunzig (96) Stunden seit der Benachrichtigung des Kunden über den Eintritt des Verzugs eine Blockierung des Startsystems des Mietfahrzeugs vorzunehmen, sofern der Kunde dieser nicht zuvor widersprochen hat. Die Blockierung wird bei Ausgleich der ausstehenden Zahlungen einschließlich Verzugszinsen unmittelbar aufgehoben.
(6) Der Kunde stimmt zu, dass die Rechnung in elektronischer Form erstellt werden kann und an den vom Kunden angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden kann. Für diesen Fall ist der Kunde schon jetzt damit einverstanden, dass er keine Papierrechnung mehr erhält und wir eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersenden. Der Kunde kann der Übersendung der Rechnung in dieser Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall werden wir die Rechnung in Papierform an den Kunden senden. Der Kunde hat in diesem Fall allerdings die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto sowie eine Aufwandsentschädigung für diesen Mehraufwand zu tragen.
Ebenso kann BIPI die Beendigung des Mietvertrags verlangen, wenn es nicht in der Lage ist, dem Benutzer das Fahrzeug weiterhin zur Verfügung zu stellen, einschließlich in jedem Fall, wenn es notwendig ist, den den Nutzern zur Verfügung gestellten Fuhrpark zu aktualisieren, und im Allgemeinen in allen Fällen, in denen BIPI aufgrund betrieblicher, kommerzieller und/oder logistischer Umstände die korrekte und angemessene Erbringung der Dienstleistung gewährleisten muss. Diese Beendigung wird durch eine entsprechende Mitteilung an den Nutzer mit einer Frist von dreißig (30) Tagen vor dem Fälligkeitsdatum der entsprechenden monatlichen Zahlung bekanntgegeben.
(7)Outsourcing. Drittanbieter
Um seine Tätigkeit auszuführen, arbeitet BIPI mit Drittunternehmen zusammen, die für die
korrekte Erbringung des vereinbarten Abonnementdienstes erforderlich sind.
Zu diesem Zweck ermächtigt der KUNDE BIPI, jeden Teil der Dienstleistungen unterzuvergeben
sowie spezifische Produkte und/oder Dienstleistungen von Drittanbietern für deren Erbringung
zu nutzen, wobei BIPI nur dann im Voraus informieren muss, wenn die Erbringung der
Dienstleistungen durch den Drittanbieter einen wesentlichen Teil der Dienstleistungen
ausmacht. Diese Mitteilung ist für die üblichen Lieferanten von BIPI nicht erforderlich, was
dem KUNDEN bekannt ist und von ihm akzeptiert wird.
Als übliche Lieferanten gelten in diesem Sinne u. a. alle, die Dienstleistungen in den Bereichen
Kfz-Ausrüstung, Finanzierung und Kredit, Versicherungsschutz oder Wartung erbringen.
Insbesondere erklärt der KUNDE, dass er akzeptiert, dass die untervergebenen
Dienstleistungen gegebenenfalls entweder von BIPI oder direkt von jedem üblichen
Lieferanten in Rechnung gestellt werden können, ohne dass der KUNDE davon in Kenntnis
gesetzt werden muss, und dass er auch verpflichtet ist, sie unter denselben Bedingungen zu
bezahlen, als ob es sich um Rechnungen von BIPI handeln würde.
Darüber hinaus erklärt der KUNDE, dass er sich bewusst ist, dass BIPI als unabhängiger Dritter,
an den BIPI seine Dienstleistungen untervergeben hat, keine Kontrolle über seine Tarife hat
und dass diese nach eigenem Ermessen entweder aufgrund interner Faktoren (wie
Unternehmensentscheidungen, Preispolitik usw.) oder aufgrund externer Faktoren (wie
Inflation, Katastrophen, Kriege, Pandemien, Wirtschaftskrisen usw.) variieren können.
Folglich kann eine künftige Änderung der Tarife dieser Dritten zu einer Änderung des für die
Kfz-Abonnementverträge vereinbarten Preises führen, was sich auf die vom KUNDEN zu
zahlende monatliche Gebühr auswirkt.
7. ÜBERGABE DES MIETFAHRZEUGS; VORBEHALTE FÜR HÖHERE GEWALT, SELBSTBELIEFERUNG ETC.; TEILLEISTUNGEN; GESETZLI CHE RECHTE UNSERERSEITS; UNSERE HAFTUNG BEI VERZUG UND UNMÖGLICHKEIT;
(1) Wir vereinbaren mit dem Kunden ein voraussichtliches Lieferdatum („Lieferzeitpunkt”), an dem das gebuchte Mietfahrzeug von dem Kunden bei uns oder einem unserer Partner abgeholt werden soll. Wir informieren den Kunden zwei Tage vor dem effektiven Lieferzeitpunkt, dass das Fahrzeug zur Auslieferung bereit ist. Falls eine Lieferung an den Kunden, also zu einem anderen Ort als bei uns oder bei einem unserer Partner, vereinbart wird, werden wir die hierdurch entstehenden Kosten gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste in Rechnung stellen.
(2) Wird für uns absehbar, dass ein Lieferzeitpunkt und / oder -ort nicht eingehalten werden kann, so zeigen wir dies dem Kunden sobald als möglich an und teilen ihm die voraussichtliche neuen Lieferzeitpunkt und / oder -ort mit. Beträgt die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Lieferzeitpunkt und dem neuen Lieferzeitpunkt mehr als drei Wochen, so hat der Kunde das Recht, kostenfrei vom Mietvertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Lieferort und dem neu benannten Lieferort mehr als 100 km beträgt.
(3) Bei der Übergabe des Mietfahrzeugs an den Kunden wird der folgende Prozess durchgeführt, der mit Unterzeichnung des entsprechenden Übergabeprotokolls durch den Kunden dokumentiert wird:
(a) Der Kunde muss einen Personalausweis oder Reisepass, eine zur Führung des Mietfahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis sowie ein ab Mietfahrzeugrückgabe mindestens 30 Tage gültiges und von uns akzeptiertes Zahlungsmittel vorlegen. Für den Fall, dass die vorgelegten Dokumente nicht mit
den uns bereits im Registrierungsprozess (oben §2) zur Verfügung gestellten und bereits von uns validierten Dokumenten übereinstimmen oder der Kunde eine andere Regelung dieser AVB nicht erfüllt, werden wir vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. (b) Haben wir Zweifel an der Identität des Kunden, der Gültigkeit dessen Fahrerlaubnis oder dessen Bonität sind wir berechtigt, eine Mietfahrzeugübergabe solange zurückzuhalten, bis die bestehenden Zweifel an Identität, Fahrerlaubnis und Bonität zufriedenstellend vom Kunden gegenüber uns geklärt worden sind. (c) Bei der Übergabe muss der Fahrer den Zustand des Mietfahrzeugs überprüfen, einschließlich aller Extras/Zubehör. Der Fahrer muss das Mietfahrzeug auf eventuelle Schäden überprüfen und diese melden.
(d) Aus Sicherheitsgründen werden wir dem Fahrer unter keinen Umständen einen zweiten Schlüssel für das Fahrzeug aushändigen. Bei Verlust oder Abhandenkommen des Schlüssels ist der Fahrer für die Anfertigung einer Kopie des Schlüssels und die entsprechende Zahlung verantwortlich und muss diesen bei Ende des Vertrags zurückgeben.
(4) (a) Wir haften nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerungen, soweit sie jeweils auf höherer Gewalt oder einem sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignis beruht, welches wir nicht zu vertreten haben (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Wetter, Überschwemmungen, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Verzögerungen bei der Erteilung etwaig notwendiger behördlicher Genehmigungen, behördliche/hoheitliche Maßnahmen).
(b) Ein solches Ereignis ist auch unsere nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch einen unserer Lieferanten, sofern wir nach dem Geschäftsgang tunliche Maßnahmen getroffen haben und uns keine grobe Fahrlässigkeit bei Auswahl des/der Lieferanten oder der konkreten Beschaffung vorzuwerfen ist.
(c) Erlangen wir Kenntnis von einem Ereignis im Sinne von Unterabsatz (a) oder (b), informieren wir den Kunden unverzüglich. Unsere Leistungsfristen/-termine verlängern/verschieben sich im Fall eines solchen Ereignisses automatisch um dessen Zeitdauer, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wenn solche Ereignisse uns die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(5) Unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere betreffend den etwaigen Ausschluss unserer Leistungspflicht (z. B. aufgrund von Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder der Nacherfüllung) und wegen Annahme- oder Leistungsverzugs des Kunden, bleiben unberührt.
(6) Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird sie uns, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere etwaige Haftung auf Schadenersatz nach Maßgabe von unten § 12 beschränkt.
(7) Sollte das Mietfahrzeug bei Übergabe nicht den in der Buchungsübersicht angegebenen technischen Eigenschaften entsprechen, kann der Kunde innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden einen Austausch des Fahrzeugs beantragen, vorausgesetzt, er hat nicht mehr als fünfundzwanzig (25) Kilometer seit der Übergabe des Fahrzeugs zurückgelegt.
8. FAHRTEN INS AUSLAND
Der Kunde ist berechtigt, das Mietfahrzeug auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen. Für die Nutzung des Mietfahrzeugs in allen weiteren Ländern ist die vorherige Einholung unserer Zustimmung erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt in das europäische Ausland über abweichende gesetzliche Regelungen der Nutzung der Mietfahrzeuge zu informieren.
9. VERHALTEN IM SCHADENFALL; UNFÄLLE; DIEBSTAHL
(1) Jeder Schaden oder Diebstahl des Mietfahrzeugs muss unverzüglich nach Eintritt des Schadenfalles bzw. Schadenereignisses, spätestens innerhalb einer Frist von achtundvierzig (48) Stunden per E-Mail oder telefonisch während der Zeiten des Kundendienstes gemeldet werden. Die Mitteilung oder Benachrichtigung in Bezug auf Schäden und/oder Diebstähle kann an die folgende E-Mail-Adresse: contact_de@bipicar.com, oder unter der Telefonnummer 30 91 733 644, die von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichbar ist, erfolgen. Reparaturen darf der Kunde nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung und entsprechend unserer Anweisungen in einem vom Hersteller anerkannten bzw. einem von uns freigegebenen Betrieb durchführen lassen.
(2) Bei jedem Unfall hat der Kunde sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall, mögliche Verletzungen von Unfallteilnehmern sowie entstandene Sachschäden polizeilich aufgenommen werden. Beweismittel (z. B. Zeugen, Spuren) sind zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten zu notieren. Der Kunde hat auf eine ordnungsgemäße Aufklärung der Schadenursache und des -hergangs hinzuwirken. Dem Kunden ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen.
(3) Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, unsere Fragen zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten und den Unfallort nicht zu verlassen, bevor die erforderlichen und insbesondere für uns zur Beurteilung des Schadensgeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten.
(4) Bei jedem Unfallereignis ist der Kunde verpflichtet, das ihm von uns zur Verfügung gestellte Schadenformular (EU-Unfallbericht) vollständig auszufüllen und innerhalb einer Frist von achtundvierzig (48) Stunden unterschrieben an uns zurückzusenden. Erfüllt der Kunde diese Obliegenheit nicht oder nur unzulänglich, so haftet er uns für die Schäden, die sich aus dem Umstand ergeben, dass unsere Ersatzansprüche nicht oder nicht vollständig wegen der unzulänglichen Dokumentation durch den Kunden durchgesetzt werden können.
(5) Im Fall einer hohen Unfallrate sind wir berechtigt, eine Anpassung der Gebühren vorzunehmen, oder den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine hohe Unfallrate in diesem Sinne liegt vor, ab der Meldung von drei (3) Unfällen während der Laufzeit des Mietvertrags.
10. WARTUNG UND VERSCHLEISS, REPARATUREN
(1) Innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit tragen wir die Kosten für Wartungs- und Verschleißreparaturen. Hiervon ausgenommen sind die Kosten für Wagenpflege, Ersatz oder Ergänzung von Betriebsstoffen (z. B. AdBlue®), insbesondere Bremsflüssigkeit zwischen den herstellerseitig vorgeschriebenen Serviceintervallen, Kraftstoffe, Antriebsstrom, Glas-, Lackschäden und Schäden an Aufbauten oder Sonderausstattungen sowie Folgeschäden. Sonderausstattungen sind Mehrausstattungen, die nicht vom Mietfahrzeughersteller oder Händler geliefert wurden oder die nicht zum Lieferumfang des Mietvertrages gehören.
(2) Wenn während der Mietzeit eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Mietfahrzeugs oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, dürfen solche Reparatur- und Wartungsarbeiten durch den Kunden nur in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb in Auftrag gegeben werden, wenn wir dem zuvor ausdrücklich zugestimmt haben. Zu diesem Zweck hat uns der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn die Anzeige im Bedienfeld des Mietfahrzeugs ein entsprechendes Wartungsintervall oder Reparatursymbol aufweist, oder gemäß den dem Kunden zur Verfügung gestellten Herstellervorgaben eine Wartung gemäß dem Alter oder der Laufleistung des Mietfahrzeugs erforderlich ist. Reparaturkosten sind mit einem Kostenvoranschlag
bei uns anzufragen, soweit der Kunde nicht für die Reparatur selbst haftet. Nach Erteilung der Freigabe und entsprechender Anweisung durch uns wird das Mietfahrzeug in unserem Namen und für unsere Rechnung repariert. Verletzt der Kunde diese Pflichten, haftet er für die daraus entstehenden Schäden.
(3) Steht das Mietfahrzeug dem Kunden wegen Verschleißreparaturen, die von uns zu tragen sind oder durch die Reparatur von Schäden für einen Zeitraum von mehr als zweiundsiebzig (72) Stunden nicht zur Verfügung, wird dem Kunden von uns ein entsprechendes Ersatzfahrzeug gestellt. Dieses Ersatzfahrzeug kann nach unserer Wahl ein strom- oder ein mit herkömmlichen Kraftstoffen betriebenes Mietfahrzeug sein. Wird anstelle des gemieteten strombetriebenen Mietfahrzeuges mit inkludierter Ladekarte ein Mietfahrzeug mit einem Diesel- oder Ottomotor zur Verfügung gestellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Übernahme der Treibstoffkosten. Die Zurverfügungstellung des Ersatzfahrzeuges erfolgt nur im Inland und dort nur auf dem Festland ohne Transportkosten. Anderenfalls fallen Transport- und Betriebskosten für die Zurverfügungstellung an, die der Kunde zu tragen hat.
(4) In den Fällen, in denen die oben genannten Umstände nicht erfüllt sind und/oder wenn die Möglichkeit bestand, dem Kunden vor Ablauf der Frist von zweiundsiebzig (72) Stunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, sind wir nicht verpflichtet, das Ersatzfahrzeug zu liefern. Sofern in diesem Fall dennoch ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, gelten die entsprechend vereinbarten Gebühren und Tarife gemäß Preisliste. Die Regelungen dieser AVB zur Übergabe des Fahrzeugs in § 7 gelten entsprechend.
11. HAFTUNG DES KUNDEN
(1) Der Kunde haftet unbeschadet des für das Mietfahrzeug bestehenden Versicherungsschutzes während der Mietzeit uns gegenüber für den Untergang (auch Abhandenkommen und Beschlagnahme) des Mietfahrzeuges und für sämtliche Schäden (wie z. B. Unfall- oder Betriebsschäden, Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung oder Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Mietfahrzeug während der Überlassungszeit entstehen sowie für datenschutzrechtliche Verstöße nach den gesetzlichen Vorschriften. Demnach haften Kunde und/oder der Fahrer nicht, wenn sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Gleiches gilt für die Verletzung für die Haftung des Kunden wegen Verletzung der Pflichten des Mietvertrags. Eine unsachgemäße Behandlung liegt insbesondere dann vor, wenn das Mietfahrzeug entgegen der Betriebsanleitung des Herstellers behandelt und/oder betrieben wird. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten.
(2) Wenn und soweit ein Schaden vom Umfang der am Leitbild der Kaskoversicherung vereinbarte Deckung nach § 12 umfasst ist haftet der Kunde pro Schadenfall nur bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
(3) Der Kunde haftet - auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung - in vollem Umfang für alle Schäden am Mietfahrzeug, die bei Benutzung des Mietfahrzeuges durch einen nicht berechtigten Fahrer oder bei Nutzung des Mietfahrzeuges zu unerlaubten Zwecken (vgl. § 7) entstehen. Hat der Kunde Unfallflucht begangen oder seine Obliegenheiten aus der Regelung zum Verhalten im Schadenfall (§ 9) verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Obliegenheitsverletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellungen des Schadenfalles. Verursacht der Kunde den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Bei vorsätzlicher Schadensverursachung haftet der Kunde ebenfalls uneingeschränkt.
(4) Im Fall unserer Inanspruchnahme durch Dritte, einer verweigerten Deckung des bei uns eingetretenen Schadens durch die im Einklang mit § 12 geschlossene Versicherung, oder eines Regresses der im Einklang mit § 12 geschlossenen Versicherung für einen bereits regulierten Schaden, hat der Kunde uns von diesen Schäden freizustellen, wenn und soweit die Inanspruchnahme durch Dritte, die Deckungsverweigerung der Versicherung, oder der Regress der Versicherung, auf einer vorsätzlichen Schadensverursachung oder vorsätzlichen Verletzung der gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten durch den Kunden oder den Fahrer beruht. Im Fall grober Fahrlässigkeit sind wir berechtigt, eine Freistellung von dem Schaden in der Höhe zu verlangen, die der Schwere des Verschuldens des Kunden bzw. des Fahrers entspricht. Abweichend hiervon entfällt eine entsprechende Freistellungsverpflichtung, wenn und soweit die Verletzung der gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten durch den Kunden weder für den Eintritt, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Inanspruchnahme, einer verweigerten Deckung oder eines Regresses ursächlich ist.
12. UNSERE HAFTUNG; VERSICHERUNG; SELBSTBETEILIGUNG
(1) Soweit sich aus diesen AVB (inklusive dieses § 12) nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Wir haften – aus welchem Rechtsgrund auch immer – unbeschränkt auf Schadensersatz für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Im Fall einer bloß einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir (vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs gemäß gesetzlicher Vorschriften) nur
a) – allerdings unbeschränkt – für darauf beruhende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(4) Die Haftungsbeschränkungen aus Abs. (3) gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen, eine schadensersatzbewehrte Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Außerdem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, unberührt.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Mietgegenstandes gem. § 536a Abs. 1, 1. Fall BGB ist ausgeschlossen.
(6) Soweit unsere Haftung gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Der Versicherungsschutz für das gemietete Mietfahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von EUR 50.000.000.
Der Versicherungsschutz umfasst weiterhin einen am Leitbild der Vollkaskoversicherung orientierten Schutz – abhängig nach der Vereinbarung mit dem Kunden – mit bzw. ohne Selbstbehalt, der die Zahlungspflicht des Kunden auf den Betrag der vereinbarten Selbstbeteiligung je Schadensfall beschränkt. Der Umfang des am Leitbild der Vollkaskoversicherung orientierten Schutzes umfasst dabei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des oder am Mietfahrzeug durch unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Mietfahrzeug einwirkende Ereignisse („Unfall“), Untergang des Mietfahrzeugs durch Brand oder Explosion, Diebstahl oder Raub, Zusammenstoß mit Haarwild i.S.d. § 2 Abs.1 Bundesjagdgesetzes; Sturm, Hagel oder Blitzschlag. Bei Schadenshöhen unterhalb der Selbstbeteiligungsgrenze ist der zu zahlende Betrag auf die Schadenshöhe begrenzt. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Schäden, für die Versicherungsschutz besteht, greift. Vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind daher insbesondere Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung und Bedienung des Mietfahrzeuges, etwa durch einen Schaltfehler, einer Falschbetankung, falschen Aufladung oder Behandlung der Antriebsbatterie entgegen der Herstellervorgaben oder durch ungesicherte Ladung sowie das nicht rechtzeitige Auffüllen von Zusatzstoffen, wie z. B. AdBlue, entstanden sind. Dies gilt auch für Reifenschäden durch unsachgemäße Fahrweise. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schaden vorsätzlich vom Kunden oder dem Fahrer herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig vom Kunden oder Fahrer herbeigeführt sind wir berechtigt, unsere Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
(8) In bestimmten Fällen, beispielsweise bei Fahrzeugen mit geografischer Einschränkung, kann eine Zusatzversicherung erforderlich werden. Bei einem Verstoß gegen eine geografische Einschränkung trägt der Kunde sämtliche Kosten. In keinem Fall ist der Unterboden des Fahrzeugs von einem Versicherungsschutz umfasst. Ebenso sind in keinem Fall persönliche Gegenstände im Inneren des Fahrzeugs vom Versicherungsschutz umfasst. Schäden im Inneren des Fahrzeugs werden unabhängig von der abgeschlossenen Versicherung nicht gedeckt. Reifenpannen, Reifenplatzer und Schäden an Scheiben werden nur im Falle einer Reduzierung oder eines Wegfalls der Selbstbeteiligung abgedeckt.
(9) Der Kunde bzw. berechtigte Personen sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Er hat hierbei Weisungen von uns, soweit zumutbar, zu befolgen und bei der Schadenermittlung und -regulierung
zu unterstützen. Wir sind dazu bevollmächtigt, gegen den Kunden bzw. berechtigte Personen geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Werden gegen den Kunden oder gegen berechtigte Personen Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht, ist der Kunde bzw. berechtigte Person verpflichtet, dies unverzüglich nach Erhebung des Anspruchs anzuzeigen.
13. WECHSEL DES MIETFAHRZEUGS WÄHREND DER VERTRAGSLAUFZEIT
(1) Bei einer Vertragslaufzeit von höchstens sechs (6) Monaten kann der Kunde das Mietfahrzeug erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine Anfrage auf Fahrzeugwechsel stellen. Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf (12) Monaten kann der Kunde bereits nach Ablauf von sechs (6) Monaten um einen Fahrzeugwechsel bitten.
(2) Soweit sich die Parteien auf einen Fahrzeugwechsel einigen, stellt dies eine Änderung des Vertrags dar und führt unter Umständen zu einer Anpassung des Mietpreises und einer Verlängerung der Vertragslaufzeit. In keinem Fall führt ein Fahrzeugwechsel zu einer Verkürzung der Vertragslaufzeit. Es gelten weiterhin
sämtliche Regelungen des Vertrags, unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen.
(3) Das Validierungsverfahren gilt auch für den Wechsel des Fahrzeugs. Daher wird die Anfrage entsprechend §2a dieser AVB behandelt und es können weitere Unterlagen angefordert werden.
(4) Unbeschadet des Vorstehenden gelten für einen Fahrzeugwechsel insbesondere auch die Regelungen im Zusammenhang mit der Rückgabe eines Mietfahrzeugs.
14. RÜCKGABE DES MIETFAHRZEUGS
(1) Der Kunde hat das Mietahrzeug mit allem Zubehör (sowohl gesondert gemieteten als auch vom Hersteller dem Mietfahrzeug beigelegten, insbesondere Aufladezubehör, Ladekabel, Bordwerkzeug, Bordbuch, Serviceheft, Zulassungsbescheinigung Teil I, Warnwesten, Warndreieck, Verbandskasten, Fußmatten, Schlüssel, Fernbedienungen, Reserverad/Tirefit, Aschenbecher, Antenne, Speicherkarten, Navigations-CD oder -DVD etc.) zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort, im ordnungsgemäßen vertraglichen Zustand zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung des Mietfahrzeugs, die eine Sonderreinigung des Mietfahrzeugs erfordert, oder wenn das Mietfahrzeug mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, hat der Kunde uns Schadensersatz zu leisten. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Es ist uns unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
(2) Das Mietfahrzeug kann nur zu unseren bzw. den normalen Öffnungszeiten unserer Partner zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden. Für den Fall, dass der Kunde das Mietfahrzeug ohne vorherige Absprache außerhalb der Öffnungszeiten in der jeweiligen Rückgabestation abstellt, haftet er für alle Schäden, die an dem Mietfahrzeug entstehen, bis das Mietfahrzeug während der Öffnungszeiten von uns zurückgenommen wird und das Rückgabeprotokoll erstellt ist. In diesem Zusammenhang festgestellte Schäden am Mietfahrzeug werden durch einen Gutachter festgestellt und auf dieser Basis dem Kunden gegenüber in Rechnung gestellt.
(4) Wir weisen darauf hin, dass infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts die während der Mietdauer eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Mietfahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Mietfahrzeug können Daten (einschließlich personenbezogener Daten) von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Mietfahrzeug gespeichert werden. Sofern der Kunde/Fahrer wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rückgabe des Mietfahrzeugs nicht mehr im Mietfahrzeug gespeichert sind, hat er vor Rückgabe des Mietfahrzeugs für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Mietfahrzeugs auf die Werkseinstellung erfolgen.
Eine Anleitung dazu kann der Bedienungsanleitung entnommen werden, die sich im Handschuhfach befindet. Zu einer Löschung der vorgenannten Daten sind wir nicht verpflichtet.
15. KRAFTSTOFF/ANTRIEBSSTROM
(1) Mietfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (inkl. Hybrid-Mietfahrzeuge) werden dem Kunden mit keinem garantierten Füllstand des Kraftstofftankes übergeben, der Füllstand muss aber oberhalb des vom Fahrzeug angezeigten Reservebereiches sein, fehlt eine solche Anzeige, muss die Mindestreichweite 50 Km betragen. Im Gegenzug hat der Kunde das Mietfahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem entsprechend gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Mietfahrzeug nicht ausreichend betankt zurückgegeben, stellen wir dem Kunden für die Betankung des Mietfahrzeugs bis zur Minimumfüllmenge und für Kraftstoff die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen Tarife in Rechnung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass für die Betankung keine oder wesentlich niedrigere Kosten angefallen sind.
(2) Bei Mietfahrzeugen, die rein elektrisch betrieben werden, wird der jeweilige Ladezustand bei der Übergabe im Mietvertrag erfasst. Er hat mindestens eine Reichweite von 50 Km anzuzeigen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Kunde das Mietfahrzeug mit einem mindestens entsprechenden Ladezustand zurückzugeben. Wird das Mietfahrzeug mit einem geringeren Ladezustand zurückgegeben, behalten wir uns vor, dem Kunden für das Aufladen eine Gebühr zu berechnen.
16. ANNULLIERUNG
(1) Der Mietvertag zwischen uns und dem Kunden wird für eine feste Laufzeit abgeschlossen.
(2) Nach Ende der Laufzeit verlängert sich der Mietvertrag automatisch jeweils um einen weiteren Monat, es sei denn, eine der Parteien kündigt mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen vor Ablauf des Monats. Der Kunde hat die Kündigung über unsere Website oder telefonisch an uns zu übermitteln. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist von fünfzehn (15) Tagen gilt der Mietvertrag als zum letzten Tag des Folgemonats gekündigt.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein uns zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor,
a) wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist; oder
b) wenn der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht; oder
c) wenn der Kunde unsere Rechte dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er das Mietfahrzeug durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder es unbefugt einem Dritten überlässt (insbesondere unerlaubt untervermietet) und dieses Verhalten auch nach Abmahnung durch uns fortsetzt; einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist; oder
d) wenn der Kunde bei Vertragsschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und uns deshalb die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist; oder
e) wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung nach § 8 das Mietfahrzeug im Ausland einsetzt; oder
f) bei Zuwiderhandlung bzw. Nichterfüllung einer der Bestimmungen gemäß § 5 dieser AVB; oder
g) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden derart verschlechtern oder zu verschlechtern drohen, dass ein Vertragsabschluss nicht erfolgt wäre; oder
h) die Fortsetzung des Mietvertrags für uns aufgrund von Schäden am Mietfahrzeug unzumutbar ist, dies gilt insbesondere bei kumulierten Schäden in Höhe von EUR 5.000,00 oder Schadenfällen bei denen der Reparaturaufwand 10% des Fahrzeuglistenpreises übersteigt; oder
i) bei einer wesentlichen Änderung unseres Gesellschaftszwecks oder unserer Anteilsverhältnisse sowie bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über unser Vermögen; oder
j) bei einer strafrechtlich relevanten Verwendung des uns gegenüber verwendeten Zahlungsmittels; oder
k) im Fall einer hohen Unfallrate.
Kündigen wir, ist der Kunde verpflichtet, das Mietfahrzeug unverzüglich – wie unter § 14 beschrieben – zurückzugeben.
(4) Verstößt der Kunde gegen Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben, sind wir zur Kündigung des Vertrags berechtigt, sofern wir den Kunden zunächst schriftlich zur Einhaltung der entsprechenden Regelung aufgefordert haben und der Verstoß nicht innerhalb einer Frist von höchstens fünfzehn (15) Tagen geheilt wird. Ungeachtet des Vorstehenden können wir den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde innerhalb der Laufzeit des Mietvertrags mindestens drei (3) Verstöße begeht, auch wenn diese später geheilt werden.
(5) Kündigen wir fristlos, können wir vom Kunden den Schadensersatz verlangen, der uns durch das vorzeitige Vertragsende entsteht.
(6)
- Bedenkzeit:
Der Nutzer kann den Mietvertrag innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung kostenlos stornieren.
Wenn jedoch während dieses Zeitraums, auch wenn der Vertrag gekündigt wurde, das Fahrzeug auf Anweisung des Nutzers gemäß dem Mietvertrag transportiert wurde, kann BIPI zur Deckung dieser Kosten: (i) im Falle eines neuen Abonnements den vom Nutzer als Garantie oder Kaution gezahlten Betrag übernehmen; oder (ii) im Falle eines Fahrzeugwechsels dem Nutzer über die Zahlungsmittel den Betrag in Rechnung stellen, der den Kosten für den Transport des Fahrzeugs gemäß den in den Sonderklauseln angegebenen Preisen entspricht.
In den Fällen, in denen das Fahrzeug nach diesen 14 Kalendertagen noch nicht geliefert wurde, kann der Benutzer den Mietvertrag stornieren und BIPI kann den vom Benutzer als Garantie oder Kaution gezahlten Betrag einfordern. - No-Show:
Ebenso kann BIPI in den Fällen, in denen der Nutzer nach Unterzeichnung des Vertrags den Aufforderungen von BIPI zur Übergabe des Fahrzeugs nicht länger als 72 Stunden nicht nachkommt, den vom Nutzer als Garantie oder Kaution gezahlten Betrag zurückfordern. - Vorzeitige Beendigung des Vertrags:
Im Falle einer Kündigung des Mietvertrags vor Ablauf der vereinbarten oder verlängerten Dauer wird der Betrag, der der Summe der noch zu leistenden monatlichen Raten entspricht, als Vertragsstrafe auf den Nutzer umgelegt, es sei denn, BIPI ist anderer Ansicht.
Hat der Kunde bei der Anmeldung eine Ermäßigung auf eine Gebühr erhalten (siehe oben Artikel 2), wird ihm in diesem Fall zusätzlich die entsprechende Differenz zu dieser Gebühr ohne diese Ermäßigung in Rechnung gestellt.
Bis zur Übergabe des gemieteten Fahrzeugs an den Kunden zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Übergabetermin kann der Kunde den Mietvertrag kündigen, BIPI kann den vom Nutzer als Garantie oder Kaution gezahlten Betrag übernehmen.
17. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
(1) Diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ("BRD"). Das UN-Kaufrecht (CISG) und sonstiges internationales Einheitsrecht gelten nicht. Auch etwaige Ansprüche außervertraglicher Natur, die im Zusammenhang mit diesen AVB oder der Vertragsbeziehung stehen, unterliegen ausschließlich dem Recht der BRD.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er in der BRD keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AVB oder der
Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unser Geschäftssitz in [Gontardstraße 11, 10178 Berlin]. Wir sind in allen Fällen nach unserer Wahl dazu berechtigt, den Kunden stattdessen an seinem allgemeinen (ggf. ausländischen) Gerichtstand zu verklagen.
(3) Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere über etwaige ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt.
18. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten vertragliche Regelungen einschließlich dieser AVB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil werden oder nichtig oder unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem erkennbar angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Fall einer Lücke dieser AGB.
19. KUNDENBETREUUNG
Wir stellen den Benutzern einen Kundendienst von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr, um Fragen, Beschwerden und Anregungen im Zusammenhang mit dem Mietvertrag zu beantworten.
Den Nutzern stehen die folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: • E-Mail: contact_de@bipicar.com
• Telefon: 30 91 733 644
Wir werden die eingegangenen Anträge oder Anfragen so schnell wie möglich beantworten. Wir stellen den Kunden Beschwerdeformulare zur Verfügung.
20. LINKS
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21. RECHTE, RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM
Alle Rechte geistigen Eigentums und sonstigen Rechte (die „Rechte“) an der Website sowie an den Inhalten und/oder anderen darin enthaltenen Elementen, insbesondere an Marken, Logos, Handelsnamen, Texten, Bildern, Grafiken, Designs, Tönen, Datenbanken, Rohdaten und andere Daten (vorbehaltlich des anwendbaren Datenschutzrechts), Software, Flussdiagrammen, Präsentationen, Audio- und Videomaterial, gehören ausschließlich uns. In keinem Fall wird im Rahmen der AVB eine Abtretung oder Lizenz für geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte gewährt. Kopien, öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung, Änderungen und andere Eingriffe in die Rechte von uns sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns ganz oder teilweise zulässig, soweit keine gesetzliche Beschränkung gilt. Jeder unzulässige Eingriff stellt einen Verstoß gegen die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen dar und wird strafrechtlich verfolgt.
PREISLISTE
BESCHREIBUNG | BETRAG INKL. MWST |
Warnweste | 30 € |
Reifenpannen-Kit | 20 € |
Warndreiecke | 20 € |
Wagenheber | Je nach den tatsächlichen Koste |
Radmutternschlüssel | 30 € |
Ersatzreifen | Je nach den tatsächlichen Koste |
Gepäckraumabdeckung | Je nach den tatsächlichen Koste |
BESCHREIBUNG | BETRAG INKL. MWST |
Bußgeldverwaltung | 29,99 € |
Höhe der Geldbuße | Je nach den tatsächlichen Koste |
Gebühr für Tabak oder Rauchgeruch | 200 € |
Gebühr bei Verschmutzung im Innenbereich | Je nach den tatsächlichen Koste |
Kosten pro zusätzlichem Fahrer | 10 € |
BESCHREIBUNG | BETRAG INKL. MWST |
Abschleppdienst | 60 € |
Verwaltung von verlorenen Schlüsseln | 40 € |
Sonstige Dienstleistungen | Je nach den tatsächlichen Koste |
BESCHREIBUNG | BETRAG INKL. MWST |
Weniger als 200km | 99,00 € |
Zwischen 201 und 500km | 248,00 € |
Zwischen 501 und 800km | 365,00 € |
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