Mietfahrzeuge mit Verbrennungsmotor (einschließlich Hybridmietfahrzeuge) werden dem Kunden ohne garantierten Tankfüllstand übergeben, der Füllstand muss jedoch über der vom Fahrzeug angegebenen Reservereichweite liegen. Fehlt eine solche Angabe, muss die Mindestreichweite 50 km betragen. Im Gegenzug muss der Kunde das Mietfahrzeug mit derselben Füllmenge im Kraftstofftank zurückgeben, mit der es übergeben wurde. Wird das Mietfahrzeug mit unzureichendem Kraftstoff zurückgegeben, stellen wir dem Kunden die Betankung des Mietfahrzeugs bis zur Mindestmenge und den Kraftstoff nach den zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Tarifen in Rechnung. Es sei denn, der Kunde weist nach, dass keine oder wesentlich geringere Betankungskosten entstanden sind.
Bei Mietfahrzeugen, die ausschließlich mit Strom betrieben werden, wird der jeweilige Ladezustand zum Zeitpunkt der Übergabe im Mietvertrag vermerkt. Es wird eine Reichweite von mindestens 50 km angezeigt. Am Ende des Mietverhältnisses muss der Kunde das Mietfahrzeug mit einem mindestens gleichwertigen Ladezustand zurückgeben. Wird das Mietfahrzeug mit einem niedrigeren Ladezustand zurückgegeben, behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden die Aufladung in Rechnung zu stellen.
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